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    Ratgeber

    Vorbeugender Brandschutz: Leben, Gesundheit und Sachwerte sichern

    Brandschutz dient der Vorbeugung und Verhütung von Bränden sowie der Eindämmung von Brandschäden. Ein angemessener Brandschutz reduziert die wirtschaftlichen Risiken Ihres Betriebs oder Gebäudes, ist werterhaltend, senkt Ihr Haftungsrisiko und stellt sicher, dass Sie die gesetzlichen Bestimmungen einhalten.

    Hinter dem Begriff „Brandschutz“ verbirgt sich ein Themenkomplex mit vielen unterschiedlichen Aspekten. Zum vorbeugenden Brandschutz zählen alle technischen und organisatorischen Massnahmen zur Brandverhütung. Sie sollen die Entstehung eines Brands verhindern.

    Vorkehrungen, die der Ausbreitung entstehender Brände entgegenwirken oder die Brandfolgen für Leben, Leib und Eigentum mindern sollen, gehören zum abwehrenden Brandschutz. Darüber hinaus umfasst der Brandschutz auch Vorkehrungen zur Rettung von Menschen und Tieren sowie Massnahmen zur wirksamen Durchführung von Löscharbeiten.


    Weshalb ist vorbeugender Brandschutz so wichtig?

    Ob privat, am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Gebäuden: Ein Brand entsteht meist unerwartet und ohne Vorwarnung. Flammen, Explosionen und heisse Rauchgase gefährden das Leben und die Gesundheit, führen oft zu hohem Sachschaden, verursachen Betriebsausfälle und belasten die Umwelt.

    Selbst kleinste Brandherde breiten sich oft rasend schnell aus. Mitunter genügt ein Funken, aus dem ein Schwelbrand entsteht, der offene Flammen und im schlimmsten Fall eine vollständige Zerstörung des Gebäudes zur Folge hat.


    Wer ist für den Brandschutz zuständig?

    Als Eigentümer eines Gebäudes, Betriebsinhaber, Geschäftsführer oder Betreiber einer Anlage sind Sie für den Brandschutz zuständig. Sie sind dazu verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen zum Brandschutz einzuhalten. Bei vermieteten Gebäuden ist der Vermieter für den Brandschutz verantwortlich. In Mehrparteienhäusern erstreckt sich der Brandschutz auch auf Gemeinschaftsbereiche wie Treppenhäuser, Keller und Dachböden.

    Bei Arbeitsstätten mit Beschäftigten liegt die Verantwortung für den betrieblichen Brandschutz beim Arbeitgeber. Der Umfang der Brandschutzmassnahmen richtet sich nach der Art der Arbeitsstätte, den darin ausgeführten Arbeiten sowie der Zahl der Beschäftigten. Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber Eigentümer oder Mieter des Betriebsgebäudes ist.


    Brandschutz in Betrieben

    Dem Arbeitgeber obliegt nach dem Arbeitsschutzgesetz die Verpflichtung, im Rahmen der organisatorischen Betriebsleitung geeignete Massnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen. Solche Massnahmen erstrecken sich über die Bereiche Brandschutzorganisation, Brandbekämpfung, Evakuierung der Beschäftigten und Erste Hilfe. Dazu gehört auch die Ausrüstung mit Brandschutzeinrichtungen und Feuerlöschern, das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen, das Benennen von Brandschutzbeauftragten und betrieblichen Evakuierungshelfern sowie die Unterweisung der Mitarbeiter. Der Arbeitgeber kann einen Teil der Aufgaben an sicherheitsbeauftragte Mitarbeiter delegieren und Brandschutzhelfer benennen, allerdings trägt er weiterhin die Verantwortung und haftet im Schadensfall.

    Die Beschäftigten eines Betriebs sind verpflichtet, durch Umsicht zur Verhütung von Bränden und anderen Gefahrsituationen beizutragen.


    Betrieblichen Brandschutzordnung

    Zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gehört das Erstellen einer betrieblichen Brandschutzordnung. Die Brandschutzordnung enthält als spezielle Hausordnung Anweisungen zum Verhalten im Brandfall.


    Wo wird Brandschutz gesetzlich geregelt?

    Vorbeugender Brandschutz trägt zur Sicherheit Ihres Unternehmens, Ihrer Mitarbeiter und Ihres Eigentums bei. Brandschutzmassnahmen sind in zahlreichen Bereichen des beruflichen und privaten Alltags relevant. Dementsprechend viele Rechtsvorschriften, Gesetze, Verordnungen, technische Vorschriften und Regelwerke von Berufsgenossenschaften sowie Feuerwehr befassen sich damit.


    Baulicher Brandschutz

    Bauliche Brandschutzvorgaben sind etwa in den Brandschutzgesetzen und Bauverordnungen der Länder enthalten. Jedes Bundesland hat ein eigenes Brandschutzgesetz. Es regelt zusammen mit den baurechtlichen Normen die brandschutzrechtlichen Aspekte bei Bau, Sanierung und Unterhalt von Gebäuden.

    Geregelt werden unter anderem auch die in einigen Bundesländern erforderlichen Brandverhütungsschauen, Informations- und Kennzeichnungspflichten, das Erstellen von Flucht-, Rettungs-, Alarm- und Feuerwehrplänen, das Sicherstellen der Löschwasserversorgung sowie Verhaltensgrundlagen bei einem Brand.


    Betrieblicher Brandschutz

    Betriebliche Brandschutzvorgaben finden sich im Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und der Arbeitsstättenverordnung. Diese regeln die Verantwortung des Unternehmers für die Gesundheit und die Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Arbeitsstätten müssen so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit ausgehen, wozu auch Brandschutzmassnahmen zählen.

    Im ersten Schritt muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Sie dient der Erkennung potenzieller Gefahrenquellen, aus denen sich die notwendigen Brandschutz- und Rettungsmassnahmen ergeben. Ausserdem muss der Arbeitgeber durch Wartung und Instandhaltung sicherstellen, dass Brandschutzeinrichtungen, Brandmeldeanlagen, Feuerlöscher, Notschalter, Abluftsysteme und die Beleuchtung von Fluchtwegen einwandfrei funktionieren und den betrieblichen Gefährdungssanforderungen entsprechen.


    Anlagenbezogener Brandschutz

    Besondere Brandschutzmassnahmen können sich aus den betrieblichen Anlagen und den verarbeiteten Stoffen mit erhöhter Gefährdung ergeben. Besteht etwa eine erhöhte Explosions- oder Brandgefahr, muss der Betrieb die zur Brandvorbeugung und Brandbekämpfung erforderliche Ausrüstung bereithalten und diese in die Wartung einbeziehen.


    Wie funktioniert vorbeugender Brandschutz?

    Jeder Betrieb muss über ein an seine individuelle Situation angepasstes Brandschutzkonzept verfügen. Es dient dem Unternehmen als Leitfaden zur optimalen Kombination verschiedener Einzelmassnahmen, beispielsweise der Ausstattung mit Brandmeldern zur raschen Alarmierung von Rettungskräften oder zur sicheren Nutzung von Fluchtwegen.


    Was genau gehört in ein Brandschutzkonzept?

    Los geht es bereits bei der Gebäudeplanung mit dem Einsatz nicht brennbarer oder schwerentflammbarer Baustoffe in kritischen Zonen und der Trennung der unterschiedlichen Nutzungsbereiche eines Gebäudes. Das Trennen der Betriebsbereiche entsprechend ihrer Risikoverhältnisse erschwert im Zusammenspiel mit selbstschliessenden Rauch- und Feuerschutztüren die Brandentstehung und Brandausbreitung.

    Brandabschnitte sollen darüber hinaus entstehende Brände eingrenzen, eine wirksame Brandbekämpfung und Evakuierung ermöglichen und Sachschäden in Grenzen halten. Besonders schutzbedürftige Räume wie Labore, IT-Anlagen oder Produktionsbereiche lassen sich durch Bandwände und Branddecken feuerbeständig abtrennen, die ein Übergreifen von Feuer und Rauch verhindern. Brandwände sind auch zwischen Gebäuden wirksam.


    Feuerhemmende Massnahmen, Rettungswege und Löschwasserversorgung

    Feuerhemmende Massnahmen an Aussenwänden und Dächern sowie das Sichern von elektrischen Leitungen, Rohren und Lüftungsschächten etwa durch Kabelabschottungen, Brandschutzkästen und Rohrummantelungen erhöhen die Feuerwiderstandsfähigkeit und wirken einer Brandausbreitung entgegen.

    Ins Brandschutzkonzept gehören auch die Zugangsmöglichkeiten für Rettungskräfte, Sicherheitstreppenhäuser und Rettungswege, die Personen im Brandfall als erster und zweiter Rettungsweg dienen. Jedes Geschoss, in dem sich Menschen aufhalten können, muss über zwei ins Freie führende Rettungswege verfügen, etwa über Rettungsleitern.

    Ein weiterer Aspekt des Brandschutzkonzepts ist die Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung. Wichtig sind dabei Löschwasseranlagen, Steigleitungen, Hydranten und Wasserentnahmemöglichkeiten.


    Wie lassen sich Brände erkennen?

    Automatische Gefahrenmelder nutzen die bei Brandsituationen typischerweise freigesetzten Faktoren Rauch und Wärme. Es gibt verschiedene Meldertypen, die sich nach gewerblicher oder privater Nutzung, Betriebsart und Gebäudegrösse einzeln, untereinander vernetzt oder an einer Brandmeldeanlage einsetzen lassen.

    Rauchwarnmelder (Rauchmelder) nach DIN 14676 sind zum Schutz gegen tödlichen Brandrauch bei Wohnungsbränden in den meisten Bundesländern für Schlafräume, Kinderzimmer und bestimmte Flure vorgeschrieben. Sie kommen auch in Büros und im gewerblichen Bereich zum Einsatz. Optische Rauchmelder erkennen freigesetzte Verbrennungsprodukte in einer Messkammer nach dem Streulichtprinzip. Präziser arbeiten Durchlichtrauchmelder und die im Unternehmenseinsatz verbreiteten Ionisationsrauchmelder, die sich durch ihr breites Ansprechspektrum auszeichnen.

    Flammenmelder reagieren auf Strahlung im Infrarot- oder UV-Bereich und erkennen offene Flammen ohne Rauchentwicklung. Wärmemelder registrieren plötzliche Temperaturveränderungen oder das Überschreiten von Temperaturgrenzwerten.

    Gasmelder und Kohlenmonoxidmelder gehören in Räume, in denen sich Gasleitungen etwa für Methan, Propan oder Butan befinden, Gase und Dämpfe entstehen oder verarbeitet werden.


    Weshalb sind Gefahr- und Brandmelder so wichtig?

    Bei einem Brand sind kurze Reaktionszeiten entscheidend. Das schnelle Reagieren bei Feuer oder Rauch erhöht die Sicherheit, kann Personen- und Sachschäden verhindern und Immobilien sowie das Inventar schützen. Doch bei Gefahrensituationen in unbeaufsichtigten Produktionsanlagen, Lagern, Abstellräumen, Treppenhäusern, Garagen, Kellerbereichen oder Installationsschächten vergeht oft eine Menge Zeit, bis Personen im Gebäude Rauch oder offenes Feuer erkennen und Hilfe holen.

    Ein Brandmeldesystem kann Ihnen den entscheidenden Zeitvorteil verschaffen. Moderne Brandmeldeanlagen helfen, Gefahren durch Feuer, Rauch und Gase frühzeitig zu erkennen und unverzüglich Gegenmassnahmen einzuleiten. Sie sind daher eine wichtige Komponente im Brandschutzkonzept von Unternehmen und in vielen Gebäuden baurechtlich vorgeschrieben und Bestandteil der Baugenehmigung.


    Wie funktioniert eine Brandmeldeanlage?

    Eine Brandmeldeanlage (BMA) besteht aus einer an die spezifischen Erfordernisse und Risiken von Unternehmen, Gebäuden und Anlagen angepassten Zusammenstellung elektronischer Brandmelder, Rauchmelder, Temperatursensoren, Kontaktsensoren, Gasmelder und Nottaster. Die Signale der einzelnen Sensoren laufen in der Brandmeldezentrale (BMZ) als dem Herzstück der Anlage zusammen und werden von ihr rund um die Uhr überwacht.


    Wann löst eine Brandmeldeanlage aus?

    Detektiert die Anlage eine Gefahrensituation, zum Beispiel durch Rauchentwicklung oder thermische Veränderung, löst sie Alarm aus. Um Fehlalarme zu verhindern, erfolgt eine Plausibilitätsprüfung.

    Verläuft diese positiv, werden Personen im Gebäude und auf Wunsch in angrenzenden Gebäudeteilen durch ein akustisches und optisches Signal gewarnt und zum kontrollierten Verlassen des Gebäudes aufgefordert. Systeme mit Alarmübertragungsanlage informieren automatisch die Feuerwehr oder die auf die Anlage aufgeschaltete Notfallleitstelle. Gleichzeitig werden Brandschutztüren geschlossen, personenleere Aufzüge deaktiviert sowie die Sicherheitsbeleuchtung und Rauchabzüge eingeschaltet.


    Welche Infos liefern Brandmeldeanlagen?

    Das Unternehmen und die Rettungsleitstelle der Feuerwehr werden durch die Brandmeldeanlage mit relevanten Informationen versorgt. Dazu zähen der Standort der signalgebenden Sensoren und damit des Brandherds, der Zeitpunkt der Alarmsignalisierung und von den Sensoren erfasste Messdaten. Diese Angaben sind zur gezielten und schnellen Brandbekämpfung sowie zur ordnungsgemässen Evakuierung des Gebäudes wichtig.


    Kann eine Brandschutzanlage Löschmassnahmen einleiten?

    Automatische Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 können über die Branderkennung und Alarmierung der Feuerwehr hinaus auch Löschmassnahmen einleiten. Dazu zählt das Auslösen der im Gebäude installierten Löschanlage, etwa eine klassische Sprinkleranlage. Auch Sprühwasserlöschanlagen setzen Wasser als Löschmittel ein, bei einer Schaummittellöschanlage in Verbindung mit Schaumgebern. Gaslöschanlagen arbeiten mit reaktionsträgen Gasen wie Kohlenstoffdioxid (CO2), Argon oder Stickstoff. Diese verdrängen den Sauerstoff im Brandzentrum oder löschen den Brandherd durch Wärmeentzug. Weitere Anlagenlöschmittel sind Löschpulver und Löschaerosole.

    Rauch- und Wärmeabzugsanlagen leiten den in Brandsituationen entstehenden Rauch und die Wärme aus dem Gebäude heraus. Das Abführen von Rauch und Hitze hält Flucht- und Rettungswege frei, vereinfacht die Brandbekämpfung und reduziert Schäden durch Brandgase.


    Welche Brandschutzausstattung ist nötig?

    Die technische Brandschutzausrüstung greift im Ernstfall. Es lohnt sich daher, unabhängig von Art und Grösse des Betriebes auf die folgende Ausrüstung Ihrer Arbeitsstätte zu achten:


    Fluchtwegschilder

    Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge müssen von allen Mitarbeitern und auch von Betriebsfremden als solche erkannt werden. Dazu bedarf es einer eindeutigen Kennzeichnung mittels Fluchtwegschildern, Notausgangsschildern und Rettungszeichen. Die Kennzeichnung von Rettungswegen ist gesetzlich vorgeschrieben und für jeden Betrieb verpflichtend.


    Sicherheits- und Notleuchten

    Sicherheitsbeleuchtung und Notleuchten für den Dauerbetrieb oder mit Bereitschaftsschaltung kennzeichnen Flucht- und Rettungswege gut sichtbar bei Dunkelheit. Sie sind in der Regel an das Stromnetz angeschlossen, dauerhaft in Betrieb und schalten bei Stromausfall oder Unterbrechung der Stromversorgung auf unabhängige Batteriestromversorgung um. Achten Sie bei Modellen für den Einsatz im Aussenbereich auf die angegebene IP Schutzklasse und Schutzart.


    Automatische Türschliesser

    Viele Rauch- und Feuerschutztüren in Gebäuden sind Durchgangstüren und bleiben normalerweise geöffnet. Im Brandfall sollen Sie jedoch geschlossen werden, um ein Überspringen des Feuers auf andere Gebäudeteile zu verhindern.

    Rauch- und Feuerschutztüren schliessen selbsttätig, andere Türen lassen sich mittels zugelassener Türoberschliesser schliessen. Durch den Einsatz solcher Feststellanlagen mit Auslösevorrichtung stellen Sie sicher, dass Ihre Türen bei Rauch und Feuer automatisch zugehen und sich ein Brand nicht so leicht ausbreiten kann.

    Modelle zum Anschluss an eine Brandmeldeanlage erhalten den Schliessimpuls von der Brandmeldezentrale. Sie lösen dann das Feststellgestänge und die Tür fällt zu.

    Türschliesser zum Anschluss an einen eigenen Brandmelder oder Modelle mit integriertem Brandmelder reagieren selbsttätig und unabhängig auf Rauch oder thermische Veränderungen und lösen dann die Feststellvorrichtung.


    Feuerlöscher

    Feuerlöscher sind die gebräuchlichsten Einrichtungen zur Brandbekämpfung in Gebäuden und Anlagen. Die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern regelt die ASR A2.2. Welcher Feuerlöscher der Richtige für Ihre Anforderungen ist, hängt von seiner Brandklasse und dem eingesetzten Löschmittel ab. Brennbare Stoffe sind in die Brandklassen A, B, C, D und F unterteilt. Abgestimmt auf die Verbrennungseigenschaften der einzelnen Brandklassen gibt es Feuerlöscher mit Pulver, Schaum oder Gas als Löschmittel.


    Welche Speziallösungen zur Brandbekämpfung gibt es?

    Ein ganzheitlicher Brandschutz berücksichtigt auch die spezifischen Brandlasten von Betrieben und Gebäuden. IT-Anlagen, Hochregallager, Photovoltaikanlagen, brennbare Flüssigkeiten oder Produktionsbereiche zur Verarbeitung von Gefahrstoffen sind problematische Brandschutzlasten. Aufgrund ihres Brandverhaltens benötigen sie in Ergänzung zu allgemeinen Brandschutzmassnahmen Speziallösungen zur Brandvermeidung und Brandbekämpfung. Dafür stehen Ihnen innovative Brandschutzprodukte zur Verfügung.

    Ein Beispiel sind Feuerschutzgranulate (Fireballs, Pyrobubbles) aus thermisch und chemisch beständigem Siliziumdioxid-Glas zum Löschen von Metallbränden bis hinein in den Hochtemperaturbereich bis 1.100°C. Das als Löschmittel für die Brandklassen A, B, D und F zugelassene Glasgranulat eignet sich auch zur Bekämpfung von Flüssigkeitsbränden, Kabelbränden, Feuer in elektrischen Anlagen sowie durch Energiespeicher wie Lithium-Ionen- und Lithium-Polymer-Batterien verursachte Brände.

    Im Brandfall schmilzt das Glasgranulat, legt sich mit Stickwirkung über den Brandherd und isoliert diesen. Beim Schmelzvorgang wird der Brandstelle Energie entzogen und das Glas bildet eine geschlossene Schicht über der Brandlast. Selbst bei starker punktueller Hitzeentwicklung wird so ein Brandausbruch verhindert. Der räumlich begrenzte Schmelzvorgang reduziert Löschschäden und vermeidet lange Betriebsunterbrechungen.


    Brandschutz und Prävention

    2.4 Personal

    Alle können zur Brandsicherheit beitragen! Die Betriebsangestellten müssen über die Sicherheitseinrichtungen sowie über die Funktion und Wirkung der vorhandenen Brandschutzeinrichtungen (Fluchtwege, Handfeuermelder, Feuerlöscheinrichtungen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, usw.) immer auf dem aktuellen Stand sein. Speziell nach Umbauten ist daher eine entsprechende Instruktion angezeigt. Richtiges Verhalten setzt regelmässige Schulungen voraus. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen wissen, dass Brände meist durch Fahrlässigkeit, Unkenntnis oder Nichtbefolgen der Vorschriften entstehen. Mögliche Gefahrenherde im Gebäude sowie die Verhaltensregeln müssen bekannt sein. Regelmässige theoretische und praktische Brandschutz-Instruktionen mit Löschübungen an brennenden Objekten unter Leitung des Sicherheits-Beauftragten fördern das korrekte Verhalten im Brandfall.