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Ratgeber

Sicherheitsleuchten und Notleuchten: Auch bei fehlender Stromversorgung aktiv

Damit im Falle eines Ausfalls der normalen Stromversorgung die Sicherheit für Menschen gewahrt bleibt, gibt es die Sicherheitsbeleuchtung. Als Synonym wird diese auch Notbeleuchtung genannt. Als Sonderform der elektrischen Beleuchtung kommt sie zum Einsatz, um entweder Fluchtwege wie notwendige Treppenräume zu erhellen oder den Notbetrieb in einem Raum zu gewährleisten. In letzterem Fall handelt es sich um eine Ersatzbeleuchtung, etwa in Operationsräumen, um den Betrieb aufrechterhalten zu können.


Was versteht man unter einer Notbeleuchtung?

Die Notbeleuchtung soll gewährleisten, dass ausreichende Lichtverhältnisse bestehen, damit Menschen sich an ihrem aktuellen Standort orientieren können. Wer beispielsweise das erste Mal in einem Gebäude ist und dessen Fluchtwege nicht kennt, gerät bei Stromausfall schnell in Panik. Die Sicherheitsbeleuchtung sorgt dafür, dass die Umgebung selbst beim Ausfall der Allgemeinbeleuchtung weiterhin erkannt werden kann.

Eine einfache Sicherheitsbeleuchtung erinnert an normale LED-Leuchten, die entweder an der Decke, an den Wänden oder im Boden befestigt sind. Sie werden nach gesetzlichen Normen um Sicherheitsleuchten ergänzt, die über Piktogramme und Pfeile die Notausgänge anzeigen. Diese Sicherheitszeichen nennt man entsprechend Rettungszeichenleuchten.

Die LED-Leuchten müssen als Ersatzbeleuchtung oder als optische Sicherheitsleitsysteme sowie zur Kennzeichnung von Notausgängen nach DIN-Norm zugelassen sein.

Wie die DIN-Vorschriften zu Sicherheitsleuchten umgesetzt werden, ist bis zu einem gewissen Rahmen den öffentlichen Bereichen und Arbeitsstätten freigestellt.


Wie funktioniert eine Sicherheitsbeleuchtung?

Egal, ob eine Notbeleuchtung zur Orientierung und zur Auffindung von Rettungswegen dient, oder als Ersatzbeleuchtung den kritischen Betrieb aufrechterhalten soll, sie benötigt für ihre Arbeit eine Energiequelle. Die Vorschriften erlauben zwei Systeme:

Strom dank Einzelbatterie

Jede einzelne Notleuchte wird über eine aufladbare Batterie betrieben. Diese muss sich in unmittelbarer Nähe zur Lampe befinden. Vorgesehen ist eine maximale Distanz von einem Meter. Die Sicherheitsleuchte verfügt über eine interne Ladevorrichtung. Solange die allgemeine Stromversorgung im Gebäude gewährleistet ist, lädt die Batterie. Erst beim Netzausfall erfolgt der Wechsel von Bereitschaftsschaltung in aktive Beleuchtung. Auf diese Weise kann garantiert werden, dass die Sicherheitsbeleuchtung im Notfall arbeiten wird. Regelmäßige Kontrollen der Technik sind dennoch gesetzlich vorgeschrieben.


Strom dank Zentralbatterieanlage

Es ist nicht notwendig, jede Notleuchte mit einer eigenen Energiequelle auszustatten, wenn ein Notstromversorgung System eingerichtet wird. Gebäude werden hierfür in Brandabschnitte unterteilt und jedem Abschnitt eine Zentralbatterie zugewiesen. Wartung und Instandhaltung fallen bei dieser Installation einfacher aus, da nicht jede Einzelbatterie im Fokus steht.


Wie lang und wie hell sollte eine Notleuchte strahlen?

Die Dauer der Notbeleuchtung ist nach der Norm EN 1838 für Rettungswege auf eine Stunde festgelegt. Wichtig ist, dass sie sich spätestens 15 Sekunden nach dem Stromausfall zugeschaltet.

Die minimale horizontale Beleuchtungsstärke liegt dabei bei einem Lux auf der Mittelachse des Weges.
Im Einzelfall muss anhand der örtlichen Gegebenheiten entschieden werden, wie hell die Sicherheitsbeleuchtung zu sein hat.

Die Erkennungsweite kann je nach Raumgestaltung und im Brandfall unterschiedlich sein!

Handelt es sich hingegen um Ersatzbeleuchtung, um Arbeitsplätze weiterhin nutzen zu können, muss das Licht so lange bestehen, wie die Gefährdung anhält.

Dies kann im Falle der Ersatzbeleuchtung eines OP-Saals entsprechend vielen Stunden entsprechen.
Die Aktivierung der Sicherheitsbeleuchtung darf keine 15 Sekunden dauern, sondern muss bereits nach 0,5 Sekunden erfolgen. Der Mindestwert für die Helligkeit liegt bei 15 Lux. Zu beachten ist auch hierbei die Erkennungsweite vor Ort.


Welche Leuchtmittel nutzt ein Notlicht?

Die Beleuchtung kann auf unterschiedlichen Leuchten beruhen und in qualitativ unterschiedlichen Bauformen integriert sein. Wie hoch die Anforderungen an die Beleuchtung ist, hängt vom Einsatzort ab.

Lange Zeit wurden Glühlampen genutzt, die inzwischen jedoch dem Standard der LED-Technologie gewichen sind. LED-Leuchtmittel sind in der Anschaffung teurer, sparen jedoch im laufenden Betrieb Kosten ein und sind zuverlässig im Einsatz. Eine klassische LED-Leuchte ist einfach zu montieren und wird mehrheitlich genutzt.

Die Alternative zur LED-Sicherheitsleuchte ist eine Leuchtstoffleuchte. Die Anschaffung ist günstiger als die LED-Technik, dafür Flackern die meisten Modelle. Zudem setzen sie auf eine 360-Grad-Abstrahlung. Eine LED-Notbeleuchtung setzt die Lichtleistung gezielter ein.

Hinweis:

Unterliegt eine Arbeitsstätte dem sogenannten Ex-Schutz-Bereich, handelt es sich um Orte, die explosionsgefährdet sind. Jeder LED-Notleuchte muss entsprechend eine EX-Leuchte sein.


Welche Farbe hat die Notbeleuchtung?

Beim Stichwort Sicherheitsbeleuchtung denken viele Menschen an rotes Licht, oft hektisch blinkend. Wer dabei an ein Hollywood-Klischee glaubt, hat nur zum Teil recht. Es stimmt, dass viele Filme dieses Element übertrieben zum Einsatz bringen, doch es gibt tatsächlich Notbeleuchtung, die auf Rot als Signalfarbe setzt. Auch Orange und Gelb sind im Einsatz, um eine dringliche Situation zu untermalen.

Sehr viel häufiger wird jedoch die Farbe Grün gewählt, passend zu den nach der Norm EN ISO 7010 gestalteten Rettungszeichenleuchten, die mit weissen und grünen Piktogrammen arbeiten. Darüber hinaus sind reine Notleuchten in Räumen und Gängen weiss.


Wann ist eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich?

Es gibt viele Gebäude, in denen eine Notbeleuchtung durch das Baurecht und den Arbeitsschutz gesetzlich vorgegeben ist. Dieser Ratgeber listet die wichtigsten Bereiche auf:

  • Kinderkrippen

  • Schule

  • Pflegeheim

  • Krankenhäuser

  • Arztpraxen

  • Ämter

  • Hotels

  • Einkaufszenten

  • elektrische Betriebsräume in Gebäuden allgemein


Wer sollte die LED-Notbeleuchtung installieren?

Es gibt umfassende Anforderungen aus dem Baurecht, Arbeitsschutz und den elektrotechnischen Anforderungen an Not- und Sicherheitsbeleuchtung. Diese unterscheiden sich im Detail teilweise von Bundesland zu Bundesland. Daher empfiehlt es sich für Unternehmen, die Erstellung des Systems und die regelmässige Kontrolle/Wartung durch Fachkräfte zu beauftragen.

Fachfirmen besitzen das nötige Wissen rund um Stromversorgung, Schaltungsart und beraten zu Aspekten wie Farbwiedergabeindex der Sicherheitsbeleuchtung sowie Gleichmässigkeit bei der Beleuchtungsstärke.


Wie häufig sollte die LED-Sicherheitsbeleuchtung geprüft werden?

In Unternehmen müssen in regelmässigen Abständen alle Notleuchten überprüft werden. Jede Leuchtstoff- und LED-Notleuchte muss einmal jährlich ausserhalb der Betriebszeiten überprüft werden. Vorgesehen ist zudem ein monatlicher Funktionstest während der Arbeitszeiten und eine tägliche Sichtprüfung. Diese Vorgaben gelten sowohl für Einzelbatterie- als auch für Zentralbatteriesysteme. Die Ergebnisse sollten in ein Prüfbuch eingetragen werden.