EU-Leuchtstofflampenverbot

Quecksilberhaltige und ineffiziente Leuchtmittel dürfen ab August 2023 EU-weit nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Dieses Jahr trifft es nun die weit verbreiteten
T5- und T8-Leuchtstoffröhren.

Unser LED-Leuchtmittel - Sortiment

                         

Die EU-Kommission hat mit der Überarbeitung der sogenannten RoHS-Richtline 2011/65/EU und der EU-Ökodesign-Verordnung 2019/2020 strenge ökologische Designvorgaben für Leuchtmittel definiert.

Vorhandene Leuchtmittel müssen nicht sofort ausgetauscht werden. Der Abverkauf bzw. der Erwerb und die Verwendung von Lagerware ist bis zum 31.08.2025 weiterhin gestattet.
(Vgl. SLG Schweizer Licht Gesellschaft)

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Technologiewechsel als Herausforderung - Welche Optionen haben Sie?

Die Umrüstung auf LED-Leuchtmittel kann aufgrund der unterschiedlichen Ausgangssituationen und der zahlreichen Ersatzprodukte eine Herausforderung darstellen. Wir haben Ihnen in einer kurzen Übersicht die Möglichkeiten zur Umrüstung zusammengefasst und empfehlen vorab eine entsprechende Lichtplanung und die Beratung durch eine Elektrofachkraft.

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Eine frühzeitige Planung bewahrt Sie vor einem Engpass und hilft Ihnen Kosten und Energie zu sparen.